Preise & AGBs

Provitec

Basic-Anlage
Technische Daten:
Entnahmemenge bis zu 2,5 Liter / min.
Filtergehäuse incl. Kiesbettfilter, Verwirbler, Bakterienfilter, Kartuschen entsprechend ihrer Konfiguration, Anschlußgarnitur, sämtliche Montageteile, Designer-Hahn

Premium-Anlage (Gewerbeanlage)
Technische Daten:
Entnahmemenge bis zu 4,5 Liter./min.
Filtergehäuse incl. Kiesbettfilter, Verwirbler, Bakterienfilter, Kartuschen entsprechend ihrer Konfiguration, Anschlußgarnitur, sämtliche Montageteile, Designer-Hahn
incl. 5 Jahres-Gutschein für Bakterienfilter und Kartusche

Hinsichtlich des Kaufes werden verschiedene Finanzierungsmodelle und Mietkauf angeboten. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt

PDF PWS Mietkauf Basic 36

6 Jahre Garantie, incl. Montage und Versand

Nutzen Sie auch den „Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung“ (§ 3 Nr. 34 EStG)
Detaillierte Informationen gern auf Anfrage.

zum Shop: www.pws-partner.ag/bretschneider

Protective Water Solutions AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der PROTECTIVE WATER SOLUTIONS AG (nachfolgend PWS genannt),Dammstrasse 19, CH-6301 Zug erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Preise
Die in unserer Preisliste genannten Preise sind Bruttopreise in EURO incl. Der gültigen Umsatzsteuer. Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

§ 3 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung. Versand- und Verpackungskosten berechnen wir zu unseren Selbstkosten.

§ 4 Liefer- und Leistungsverzug
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der PWS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw. - auch wenn sie bei Lieferanten der PWS oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die PWS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen der PWS, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die PWS von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die PWS nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
d) Die PWS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
e) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der PWS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die PWS berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 5 Rechte des Käufers wegen Mängel
a) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der PWS nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Der Käufer muss der PWS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes, Mängel schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der PWS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt die PWS nach seiner Wahl, dass das mangelhafte Teil zur Reparatur an die PWS geschickt wird.
e) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
f) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
g) Ansprüche wegen Mängel gegen die PWS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PWS. Erlischt das (Mit-) Eigentum der PWS durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die PWS übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der PWS unentgeltlich. Ware, an der der PWS (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der PWS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die PWS seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der PWS die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die PWS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 7 Zahlung
Rechnungen sind per Vorkasse (Vorabüberweisung) oder per Finanzierung zu bezahlen.

§ 8 Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PWS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom der PWS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
c) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Abschnitten a und b gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der PWS entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Soweit die Haftung der PWS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertriebspartner und Erfüllungshilfen der PWS.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der PWS und Käufer gilt das Recht der Schweiz. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Zug ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 11 Widerrufsbelehrung:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Kaufsache. Der Widerruf ist zu richten an: PWS AG / Dammstrasse19 / CH - 6301 Zug (Schweiz) / E-Mail: info@pws.ag
Stand: 04.12.2009