Fakten & Preis

Provitec

Preise auf Anfrage. Diese richten sich nach Modell und individueller Konfiguration.

Modellbeschreibungen

Trinkwassersystem PROaqua4200 – STANDARD:

  • Durchflussmenge ca. 2,5 Liter / Min*
  • Individuelle Konfiguration
  • Ohne Wirbelung und Dynamisierungsmodulen
  • Preis incl. Montage und Transportkosten **
  • Anschlußgarnitur mit Design-Armatur

Trinkwassersystem PROaqua4200 – BASIC:

  • Durchflussmenge ca. 2,5 Liter / Min*
  • Individuelle Konfiguration
  • Mit Wirbelung und bis zu 8 Dynamisierungsmodulen – zwei in jeder Filterkartusche
  • Preis incl. Montage und Transportkosten **
  • Anschlußgarnitur mit Design-Armatur

Trinkwassersystem PROaqua4200 – PREMIUM (Gewerbeanlage):

  • Durchflussmenge ca. 4,5 Liter / Min. (Gewerbeausführung
  • Individuelle Konfiguration
  • Mit Wirbelung und bis zu 8 Dynamisierungsmodulen – zwei in jeder Filterkartusche
  • Preis incl. Montage und Transportkosten **
  • Anschlußgarnitur mit Design-Armatur

* Durchflußmenge in Abhängigkeit der verwendeten Armaturen und angeschlossener Geräte
** Innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz

Bitte bedenken Sie IHRE persönliche Konfiguration der Filteranlage. Demzufolge ist ggf. eine Wasseranalyse vorab notwendig. Bei Brunnen- und Regenwasseroptimierung ist dies Bedingung, um eine präzise und für Sie sinnvolle Konfiguration vornehmen zu können.

Kontaktieren Sie uns direkt, damit wir Sie persönlich beraten und fachlich korrekt informieren können!

Alle Modelle sind als Unter- und Auftischgerät möglich, sowie in den Farben: dunkelblau, magenta und türkis (siehe Abbildung)

Finanzierung, Mietkauf und Leasing möglich.

Provitec Provitec

Bitte konkrete Anfrage über das Kontaktformular stellen!
Nutzen Sie auch den "Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung" (§ 3 Nr. 34 EStG)
Detaillierte Informationen gern auf Anfrage.

6 Jahre Garantie, Made in Germany

Hersteller:

PROVITEC Trinkwasseraufbereitungstechnologie GmbH, D-94110 Wegscheid,

Geschäftsführer & Patentinhaber: Roland Bilz

Meine Frage an Sie: Wie lange trinken Sie in den nächsten Jahren Wasser?

Ich möchte mindestens noch 40 Jahre mein Wasser genussvoll trinken.
Mit unserem Trinkwassersystem kein Problem! Jahrzehntelang nutzbar!

Beispiel:

Trinkwasser Einzelperson: 2 Liter/Tag Trinken und zum Kochen 2 Liter/Tag, das macht rund
1.500 Liter pro Jahr, das sind dann rund 60.000 Liter in 40 Jahren!

Das sind bei einem Literpreis von 40 Cent bereits 24.000,- €

Denken Sie auch an das Wasser, welches Sie zum Kochen verwenden, ebenso für Kaffee und Tee, Obstwaschen, Blumengießen, Haustier-Tränken usw.

Welche Folgekosten entstehen durch den Austausch von Kartuschen?
Erst im sechsten Betriebsjahr sollte die unterste Kartusche, zumeist eine Aktiv-Plus Kartusche
(Aktivkohle plus Redoxol-Granulat) ausgetauscht werden. Im Zuge dessen sollte auch der Bakterienfilter ausgewechselt werden.
Der Austausch kann von Ihnen selbst vorgenommen werden.
Die Ionentauscherkartuschen behalten über 25 Jahre ihre Funktionstüchtigkeit

Ihr Trinkwassersystem ist eine einmalige Anschaffung für Ihr Leben.

Wasser trinken Sie jeden Tag, eine wertvolle Investition in Ihre Zukunft!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der PROWELL Vertriebsgesellschaft mbH i.G. (nachfolgend PROWELL genannt),
Raiffeisenstraße 26, D-94110 Wegscheid
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Preise
Die in unserer Preisliste genannten Preise sind Bruttopreise in EURO incl. MwSt.
Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

§ 3 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versand- und Verpackungskosten berechnen wir zu unseren Selbstkosten.

§ 4 Liefer- und Leistungsverzug
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der PROwell die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der PROwell oder deren Unterlieferanten eintreten -‚ hat die PROwell auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen der PROwell, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die PROwell von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die PROwell nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
d) Die PROwell ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
e) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der PROwell setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die PROWELL berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 5 Rechte des Käufers wegen Mängel
a) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der PROWELL nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Der Käufer muss der PROWELL unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes, Mängel schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der PROWELL unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt die PROWELL nach seiner Wahl, dass das mangelhafte Teil zur Reparatur an die PROWELL geschickt wird.
e) Schlägt die Nachbesserung (bis zu 3 mal) nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
f) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen (siehe auch Garantieleistungen in den Bedienungsanweisungen).
g) Ansprüche wegen Mängel gegen die PROWELL stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PROWELL. Erlischt das (Mit-) Eigentum der PROWELL durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die PROWELL übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der PROWELL unentgeltlich. Ware, an der der PROWELL (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der PROWELL hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die PROWELL seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der PROWELL die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die PROWELL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 7 Zahlung
Rechnungen können in Vorkasse, Bar, Leasing oder per Finanzierung bezahlt werden.

§ 8 Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PROWELL für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom der PROWELL garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
c) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Abschnitten a und b gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der PROWELL entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkt-haftungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Soweit die Haftung der PROWELL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertriebspartner und Erfüllungshilfen der PROWELL.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der PROWELL und Käufer gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Passau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.